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Dreijähriger Kündigungsausschluss als Individualvereinbarung wirksam

Zusammenfassung

Das Landgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein dreijähriger Ausschluss der ordentlichen Kündigung als Individualvereinbarung wirksam sein kann, insbesondere wenn dieser vom Arbeitnehmer initiiert wird. Dies betrifft vor allem qualifizierte Mitarbeiter, die langfristig an den Arbeitgeber gebunden werden sollen. Mitgliedsunternehmen finden detaillierte Informationen dazu im A-Rundschreiben auf dem ArbeitgeberNet.

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