Neue KI-Kennzeichnungspflichten ab August 2026: DEHOGA MV stellt Merkblatt bereit
Zusammenfassung
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, die in vier konkreten Situationen eine Kennzeichnungspflicht vorsehen, um Täuschungen über den Ursprung von Inhalten zu verhindern. Das DEHOGA MV stellt ein entsprechendes Merkblatt bereit, das detailliert erläutert, wann eine solche Kennzeichnung erforderlich ist. Der Download des Dokuments ist ausschließlich für Mitglieder des Verbands zugänglich.