Gestohlener Ausweis vor Kreuzfahrt: Keine Rückerstattung des Reisepreises
Zusammenfassung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Reisende das Risiko für gestohlene Reisedokumente selbst tragen und keinen Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Reisepreises haben. Dies gilt auch bei Kreuzfahrten innerhalb der EU, da die Sicherstellung gültiger Ausweise in der Verantwortung der Reisenden liegt. Ein Anwalt bestätigt, dass der Verlust der Papiere kurz vor der Abreise als eigenes Verschulden gewertet wird.