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Hinterbliebenengeld für Enkel nur bei nachgewiesener außergewöhnlich enger Bindung

Zusammenfassung

Enkelkinder haben nach dem Tod ihrer Großeltern keinen automatischen Anspruch auf Hinterbliebenengeld, sondern müssen eine außergewöhnlich enge persönliche Bindung nachweisen. Das Oberlandesgericht Schleswig hat eine entsprechende Klage abgewiesen, da die vorgebrachte gute Beziehung nicht über das typische Maß hinausging. Dies verdeutlicht, dass bei weiter entfernten Verwandten deutlich höhere Anforderungen an den Nachweis der besonderen Nähe gestellt werden.

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