Kein Schadensersatz für nicht angeschnallten Mitfahrer bei Alkoholfahrt
Zusammenfassung
Das Landgericht Neuruppin hat einem Mitfahrer, der sich nicht angeschnallt in ein von einem betrunkener Fahrer geführtes Auto gesetzt hatte, den vollständigen Schadensersatzanspruch verwehrt. Das Gericht sah ein überwiegendes Mitverschulden durch die Missachtung der Gurtpflicht sowie die Teilnahme am gemeinsamen Alkoholkonsum und die Ignorierung offensichtlicher Fahrunfähigkeit. Somit muss der schwer verletzte Kläger seine Schäden selbst tragen, obwohl der Fahrer den Unfall durch Alkohol und Geschwindigkeitsüberschreitung verursacht hatte.