Unleserliches Datum auf Zustellbrief führt zur Verjährung
Zusammenfassung
Ein unleserliches Datum auf einem gelben Briefumschlag kann dazu führen, dass eine behördliche Zustellung rechtlich unwirksam ist und damit die Verjährung einer Verkehrsordnungswidrigkeit eintritt. Das Amtsgericht Waldkirch entschied in einem solchen Fall zugunsten des Betroffenen, da die Frist zur Unterbrechung der Verjährung versäumt wurde. Dies verdeutlicht, wie bereits kleine Fehler bei der Zustellung schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben können.