Entgelttransparenz im Betrieb: BAG begrenzt Auskunftsanspruch!
Zusammenfassung
Das BAG hat entschieden, dass die Entgelttransparenz im Betrieb nicht unbegrenzt gilt. Arbeitgeber haben nun klare Grenzen für den Auskunftsanspruch ihrer Mitarbeiter. Dieses Urteil schafft mehr Rechtssicherheit, ohne die Privatsphäre der Angestellten zu stark einzuschränken.