Änderung des Arbeitszeitgesetzes: Erster Referentenentwurf ist eine Enttäuschung auf ganzer Linie
Zusammenfassung
Der erste Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes enttäuscht laut DEHOGA Berlin, weil er die Tageshöchstarbeitszeit von acht bis zehn Stunden beibehält und nur tarifvertragliche Abweichungen zulässt. Zusätzlich soll die elektronische Zeiterfassung verpflichtend werden, während Gewerkschaften gegen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit sind. Die Reform wird als Schlag für das Gastgewerbe, den Mittelstand und kleine Betriebe wahrgenommen.