Nr. 23/26: Keine Kreuzfahrt ohne Ausweis: Reisende tragen Risiko für gestohlene Papiere
Zusammenfassung
Ein Amtsgericht München hat entschieden, dass Reisende bei einem gestohlenen Personalausweis die Verantwortung tragen und keinen Anspruch auf vollständige Rückerstattung einer Kreuzfahrt haben. Das Gericht stellte fest, dass der Diebstahl kein außergewöhnlicher Umstand ist und die Reisenden ihre Ausweisdokumente sorgfältig sichern müssen. Das Kreuzfahrtunternehmen verweigerte die Einschiffung ohne gültigen Ausweis und erstattete lediglich einen Teilbetrag gemäß den Stornierungsbedingungen.