SN 41/26: Rahmenkonzept einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert grundsätzliche Bedenken gegen das vorgestellte Rahmenkonzept einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Dabei kritisiert er insbesondere die Ewigkeitsgarantie und die erschwerte Finanzierung des Konzepts. Weitere Details sind im PDF-Dokument "dav-sn_41-26_gmgv.pdf" zu finden.