BAG bestätigt das Aus für die Zustellung per Einwurf-Einschreiben
Zusammenfassung
Das BAG hat die Entscheidung des LAG Hamburg bestätigt, dass das neue digitalisierte Zustellungsverfahren der Deutschen Post AG bei Einwurf-Einschreiben keinen ausreichenden Anscheinsbeweis mehr liefert. Arbeitgeber sollten daher wichtige Schreiben nicht per Einwurf-Einschreiben zustellen, sondern lieber auf Zustellungen mit Zugangsnachweis oder Gerichtsvollzieher zurückgreifen. Weitere Details sind im A‑Rundschreiben des VBU® zu finden.