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30-Minuten-Eintreffzeit endgültig gescheitert

Zusammenfassung

Der Marburger Bund Niedersachsen hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zur 30‑Minuten‑Eintreffzeit in der Rufbereitschaft bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass eine solche Vorgabe zu kurz bemessen ist und Arbeitgeber sie nicht einseitig per Dienstanweisung festlegen dürfen. Die Revision des Arbeitgebers wurde zurückgenommen, sodass die Entscheidung rechtskräftig bleibt.

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