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30-Minuten-Eintreffzeit endgültig gescheitert

Zusammenfassung

Der Marburger Bund Niedersachsen hat erneut die Rechte von Ärzt*innen in der Rufbereitschaft durchgesetzt: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die 30‑Minuten-Eintreffzeit für Fachärzte als zu kurz verurteilt und festgelegt, dass Arbeitgeber diese Vorgabe nicht einseitig per Dienstanweisung festlegen dürfen. Die Entscheidung bestätigt, dass die reine Wegezeit bis zum Zugangspunkt des Betriebsgeländes zulässig ist, während weitere organisatorische Aspekte vom Arbeitgeber zu regeln sind. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zurückgenommen, wodurch das Urteil rechtskräftig wird.

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