Drei Wochen Urlaub am Stück? Arbeitgeber dürfen nicht pauschal ablehnen!
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat entschieden, dass Arbeitgeber nicht pauschal ablehnen dürfen, wenn Arbeitnehmer mehr als zwei Wochen Urlaub nehmen wollen. Eine generelle Zweiwochen-Grenze steht dem Bundesurlaubsgesetz nicht zu, sodass längere Urlaubseinheiten grundsätzlich möglich sind. Diese Entscheidung betont die Rechte der Beschäftigten auf längeren, zusammenhängenden Urlaub.