SN 37/26: Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich zur SN 37/26 des Bundesrates, der die strafrechtliche Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich regeln will. Der DAV befürchtet das Erstarken von Extremismus in Schulen, lehnt jedoch die Erweiterung des § 86a StGB auf diesen Bereich ab. Die Stellungnahme betont, dass die aktuelle Gesetzgebung ausreichend sei und keine zusätzliche Strafbarkeit nötig sei.