EmpCo-Richtlinie ohne dringend notwendige Übergangsfrist: Handel braucht frühzeitig rechtskonforme Verpackungen
Zusammenfassung
Die EU‑Richtlinie EmpCo verschärft die Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, um Verbraucher vor Greenwashing zu schützen. In Deutschland ist sie mit der 3. UWG‑Novelle in nationales Recht umgesetzt und tritt am 27. September 2026 ohne Übergangsfristen ein. Unternehmen müssen ihre Produktverpackungen bis dahin an die neuen Anforderungen anpassen, um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden.