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Massenentlassungen: BAG bestätigt – fehlerhafte Anzeige macht Kündigung unwirksam

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Urteilen bestätigt, dass bei Massenentlassungen die Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit zwingend erfüllt sein muss, sonst sind sämtliche Kündigungen unwirksam. Fehlerhafte oder fehlende Anzeigen können nicht nachträglich korrigiert werden, und die betroffenen Arbeitsverhältnisse enden ohne Wirksamkeit der Kündigung. Arbeitgeber müssen daher zuerst den Betriebsrat konsultieren und anschließend eine vollständige Anzeige erstatten, um rechtssichere Kündigungen durchzuführen.

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