Fahrtzeiten als Arbeitszeit
Zusammenfassung
Der EuGH hat entschieden, dass Fahrzeiten zwischen einem vom Arbeitgeber festgelegten Stützpunkt und wechselnden Arbeitsstellen bei mobilen Arbeitnehmern als Arbeitszeit gelten. Dies gilt, weil die Fahrten von der Arbeitssituation abhängen, vom Arbeitgeber vorgegeben sind und die Beschäftigten währenddessen nicht frei über ihre Zeit verfügen können. Das Urteil betrifft insbesondere mobile Dienste wie Umwelt- und Naturschutz, Außendienst oder Pflege ohne festen Einsatzort.