FamR 5/26: Unterhalt im Wechselmodell direkt einklagbar
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass im Wechselmodell ein Elternteil den Kindesunterhalt direkt einklagen kann, ohne vorherige gerichtliche Klärung der Vertretungsbefugnis. Der Vater konnte die Mutter ohne zusätzliche Anordnung auf Unterhalt in Anspruch nehmen, da keine klare Zuordnung zu einem Elternteil besteht. Diese Entscheidung bestätigt die Praxis, dass im Wechselmodell Unterhaltsansprüche ohne gesonderte Sorgerechtsentscheidung geltend gemacht werden können.