Fristlose Kündigung – Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer auch im Urlaub zügig anhören
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung nicht zu lange warten dürfen. Wird die Kündigung erst nach Ablauf des Urlaubs ausgesprochen, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht mehr ohne Weiteres fortsetzen. Arbeitgeber müssen daher sofort handeln und die Kündigung rechtzeitig aussprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.