Bei unzulässiger Videoüberwachung droht hoher Schadensersatzanspruch
Zusammenfassung
Das LAG Hamm hat entschieden, dass eine übermäßige Videoüberwachung am Arbeitsplatz ein rechtswidriges und erhebliches Persönlichkeitsrecht verletzt, was zu einem Schadensersatz von 15.000 € führen kann. In dem konkreten Fall wurden rund 34 Kameras über 22 Monate hinweg nahezu durchgehend eingesetzt, wodurch der Kläger sich ständig beobachtet fühlte und psychisch belastet wurde. Die vertragliche Einwilligung zur Überwachung war nicht freiwillig und damit unwirksam, sodass das Gericht die Maßnahme als besonders schwerwiegend einstuft.