Arbeitsschutz: Bundestag hebt Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte an
Zusammenfassung
Der Bundestag hat den Schwellenwert für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben auf 50 Beschäftigte angehoben. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern bleiben von der Pflicht ausgenommen, während Betriebe zwischen 20 und 50 Personen nur bei besonderen Gefährdungen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen. Für Unternehmen unter 250 Personen reicht die Bestellung in solchen Fällen grundsätzlich aus, und der Unfallversicherungsträger kann weiterhin Anordnungen erteilen.