Neuregelung des Hinzuverdienstrechts bei Wertguthaben (Langzeitkonten)
Zusammenfassung
Seit dem 22. Januar 2026 können Wertguthaben bei vorgezogener Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze genutzt werden, ohne dass gleichzeitig erzieltes Erwerbseinkommen auf die Rente angerechnet wird. Diese Änderung gilt für Voll- und Teilrenten sowie für besondere Rentenarten wie die Rente für langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen. Die Neuregelung wurde im 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz umgesetzt und ist in den §§ 7c Abs. 1 und 23b Abs. 2 SGB IV verankert, weitere Details finden sich im A‑Rundschreiben des VBU.