BTTG tritt in Kraft: Neue Tarifregeln für öffentliche Aufträge
Zusammenfassung
Ab dem 1. Mai 2026 tritt das Bundestariftreuegesetz (BTTG) in Kraft, wodurch Bundesaufträge ausschließlich an Unternehmen vergeben werden dürfen, die tarifgerechte Arbeitsbedingungen erfüllen. Das Gesetz zielt darauf ab, faire Löhne und soziale Standards im öffentlichen Beschaffungswesen zu sichern. Unternehmen müssen ihre Arbeitsbedingungen prüfen und ggf. anpassen, um weiterhin Aufträge erhalten zu können.