Südwesttextil warnt vor Kriminalisierung betrieblicher Konflikte
Zusammenfassung
Südwesttextil kritisiert die geplante Änderung des § 119 BetrVG, die die Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt auslegen würde. Der Verband warnt vor erhöhten strafrechtlichen Risiken, Reputationsschäden und einer möglichen Instrumentalisierung des Vorwurfs von „Union Busting“. Stattdessen fordert er eine Modernisierung der Mitbestimmung, klarere Regelungen und praxisnahe Entscheidungsprozesse.