Statements | 22.04.2026 Abgespeckte Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung Statement von Rechtsanwalt Kai Kempgens, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz beschlossen, das Internetzugangsdiensteanbieter zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern für drei Monate verpflichten soll. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Anläufe für eine (auch abgespeckte) Wiederaufnahme einer Vorratsdatenspeicherung stets kritisiert, siehe z.B. die ausführliche Stellungnahme Nr. 8/2026 zum Referentenentwurf . „Auch eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Vorratsdatenspeicherung.
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