Bundestariftreuegesetz verabschiedet – Kritik bleibt trotz Verbesserungen bestehen – BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk
Zusammenfassung
Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz (BTTG) verabschiedet, das tarifvertragliche Arbeitsbedingungen für öffentliche Bauaufträge verbindlich festlegt und damit die Tarifautonomie in der Baubranche beeinträchtigt. Obwohl das Gesetz zunächst wirkungslos bleibt, bis eine Rechtsverordnung für die jeweilige Branche erlassen wird, wurden durch Branchenverbände Verbesserungen eingeführt, etwa die Möglichkeit, einen Präqualifikationsnachweis zu erbringen. Die Umsetzung des Gesetzes könnte jedoch erhebliche bürokratische Aufwände für Unternehmen und Subunternehmer mit sich bringen, bis die konkreten Regelungen feststehen.