Allgemeinverbindlicherklärung mehrerer Tarifverträge im Gerüstbauer-Handwerk
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Wirkung zum 1. Mai 2026 mehrere Tarifverträge im Gerüstbauer-Handwerk für allgemeinverbindlich erklärt, darunter Regelungen zu Sommerausfallgeld, Sozialkassenverfahren und Winterlohnausgleich. Zusätzlich gilt seit dem 1. August 2026 der Tarifvertrag zur überbetrieblichen Zusatzversorgung als allgemeinverbindlich.