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Bundestag beschließt neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte

Zusammenfassung

Der Bundestag erhöht die Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in der Bauwirtschaft von 20 auf 50 Beschäftigte. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern müssen nur bei konkreten Gefährdungen Sicherheitsbeauftragte einsetzen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die BG BAU begrüßen die Regelung, da sie das Sicherheitsniveau erhält und eine flexible Gefährdungsorientierung ermöglicht.

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