Die juristische Presseschau vom 17. April 2026: EuGH billigt Online-Glücksspiel-Verbot / OLG Hamm erlaubt Penny-App-Rabatte / Neue Anklagen zu JVA Gablingen
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschland das Recht hat, Online‑Glücksspiel zu verbieten, um Verbraucher zu schützen und Schwarzmärkte zu bekämpfen; Spieler können nun Verluste bei maltesischen Anbietern zurückfordern. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anwendung von Penny‑App‑Rabatten als nicht altersdiskriminierend bestätigt, während zehn weitere Bedienstete der JVA Gablingen wegen Vorwürfen angeklagt wurden. Parallel diskutiert man die Einführung einer Übergewinnsteuer auf EU‑Ebene und Reformen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes sowie der Verwaltungsgerichtsordnung.