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Bundestag hebt Schwellenwert an – Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte künftig erst für Betriebe ab 50 Beschäftigte

Zusammenfassung

Der Bundestag hat den Schwellenwert für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben auf 50 Beschäftigte angehoben, sodass nur noch Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Mitarbeitern automatisch verpflichtet sind. Betriebe zwischen 20 und 49 Beschäftigten müssen nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, während Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten weiterhin von der Pflicht ausgenommen bleiben. Die Änderung soll Bürokratie reduzieren und die Umsetzung vereinfachen, wobei der Bundesrat das Verfahren am 8. Mai abschließen wird.

Top-Themen von Arbeitgeberverband Lüneburg – Nordostniedersachsen e.V. (AV-Lüneburg)