Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
Zusammenfassung
Die Caritas darf eine Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nicht wegen ihres Kirchenaustritts kündigen, da sie keine kirchenfeindlichen Handlungen zeigte und gleichzeitig nicht-katholische Mitarbeiter für dieselbe Tätigkeit beschäftigt wurden. Der EuGH entschied, dass ein Kirchenaustritt allein kein Kündigungsgrund ist.