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Bundesregierung hält beim Gold-Plating Wort

Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur europäischen Recht-auf-Reparatur-Richtlinie beschlossen und betont, dass die Regelungen praxisnah gestaltet sind, ohne Handwerksbetriebe zu belasten. Es wird auf eine gesetzliche Verlängerung der Mängelverjährungsfrist bei Reparaturen gebrauchter Waren verzichtet und ein freiwilliges Europäisches Reparaturinformationsformular eingeführt. Damit wird Gold-Plating vermieden und die Haftungsverschärfung reduziert, während flexible Mustertexte für die Umsetzung bereitgestellt werden.

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