Recht auf Reparatur: Ab dem 31. Juli gelten neue Regeln für den Handel
Zusammenfassung
Der Bundestag hat der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur zugestimmt. Händler müssen ihre internen Gewährleistungsprozesse bis zum 31. Juli 2026 entsprechend anpassen.