GEMA: Frist für Setlisten
Zusammenfassung
Die GEMA erinnert den DEHOGA daran, dass Setlists für Live-Events bis zum 30. November 2026 eingereicht werden müssen. Dies ist notwendig, um die gespielten Musikwerke korrekt den Urheberinnen und Urhebern zuzuordnen und zu vergüten. Über die Veranstaltungsübersicht der GEMA können Veranstalterinnen und Veranstalter einen Einreichlink anfordern und an die Künstlerinnen und Künstler weiterleiten.