Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2026 : „Künast vs. Facebook“ geht zum EuGH / OLG München zu Beate Zschäpe / LG Hamburg zu Zeit-Durchsuchung
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat den Streit um die Einschränkung des Providerprivilegs im Fall Künast gegen Meta dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, da das bestehende Recht auf Online-Plattformen nicht ohne Weiteres übertragbar ist. Zudem muss Beate Zschäpe laut OLG München bis mindestens 2035 in Haft bleiben, während das LG Hamburg seinen Beschluss zur Zeit-Durchsuchung im Kern aufrechterhält.