Sozialversicherung. Referentenentwurf maßgebende Rechengrößen 2027
Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat dem Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 zugestimmt. Demnach steigen unter anderem die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 76.500 Euro jährlich sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 106.200 Euro jährlich. Für Gutverdiener und deren Arbeitgeber erhöhen sich die Sozialversicherungsbeiträge dadurch um bis zu 102 Euro monatlich beziehungsweise rund 1.200 Euro jährlich.