PM 38/26: Freispruch für Istanbuler Anwaltskammer auch in zweiter Instanz bestätigt – DAV hocherfreut über Entscheidung
Zusammenfassung
Das Berufungsgericht hat den Freispruch der elf Vorstandsmitglieder der Istanbuler Rechtsanwaltskammer bestätigt, nachdem die Staatsanwaltschaft die erstinstanzliche Entscheidung angefochten hatte. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt das Urteil als wichtigen Erfolg für die unabhängige Anwaltschaft und die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei. DAV-Präsident Stefan von Raumer hebt hervor, dass die internationale Prozessbeobachtung und Solidarität maßgeblich zur Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Standards beigetragen haben.