O-Ton: Arbeitgeber muss Teilzeitwunsch sorgfältig prüfen und Ersatzkräfte suchen
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Arbeitgeber Teilzeitwünsche von Beschäftigten nicht pauschal ablehnen dürfen. Vielmehr müssen sie konkrete betriebliche Gründe darlegen und nachweisen, dass sie sich ernsthaft bemüht haben, etwa durch interne Ausschreibungen, Ersatzkräfte zu finden.