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Kollegengespräch: Instagram-Kritik nach Vorfall mit Mäuseköder im Restaurant war zulässig

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die scharfe Instagram-Kritik einer Restaurantbesucherin nach dem Vorfall mit Mäuseköder überwiegend zulässig war. Der Restaurantbetreiber hatte daher keinen Anspruch auf Unterlassung der Beiträge. Der Fall verdeutlicht, dass auch deutliche Worte in sozialen Medien als Meinungsäußerung geschützt sein können.

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