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Hecken- und Baumrückschnitt im September

Zusammenfassung

Der IVD klärt, dass ein starker Rückschnitt von Hecken und Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September nach Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Zulässig sind in diesem Zeitraum lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, während ein erheblicher Rückschnitt erst ab dem 1. Oktober erfolgen sollte. Ausnahmen gelten nur bei konkreter Gefahr oder unzulässigem Überhang, wobei der Schutz brütender Vögel stets zu beachten ist.

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