Nachrichtendienstreform schwächt Mandatsgeheimnis
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Entwurf der Bundesregierung zur Nachrichtendienstreform, da dieser das Mandatsgeheimnis und den Schutz anwaltlicher Kommunikation erheblich schwächt. Die geplanten Befugnisse für BND und Verfassungsschutz würden es ermöglichen, typische Mandatstätigkeit zu erfassen, ohne dass die Anwältinnen und Anwälte selbst Straftäter sind. Der DAV fordert daher einen absoluten Schutz nach dem Vorbild des § 160a StPO sowie ein striktes Verwertungsverbot für erhobene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen.