VerkR 29/26: Kollision mit fliegendem Fasan: Motorradhaftung greift auch bei ungewöhnlichem Wildunfall
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Motorrad-Haftpflichtversicherung auch dann für Schäden einstehen muss, wenn ein Beifahrer durch einen fliegenden Fasan schwer verletzt wird. Das Gericht wertete den Zusammenstoß als Verkehrsunfall, da die typische Gefahr des Motorradbetriebs durch die hohe Geschwindigkeit verwirklicht wurde und Kollisionen mit Wildtieren im Straßenverkehr als vorhersehbar gelten. Dem Verletzten wurde schließlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 17.000 Euro zugesprochen.