Kollegengespräch: Arbeitszeugnis muss auf offiziellem Firmenpapier erteilt werden
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitszeugnis zwingend auf dem im Geschäftsverkehr üblichen Firmenpapier und mit dem offiziellen Briefkopf ausgestellt werden muss. Fehlt diese formale Mindestanforderung, erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Erteilung eines ordnungsgemäßen Arbeitszeugnisses nicht.