Klage Polens gegen die EU-Kommunalabwasserrichtlinie – VKU warnt: Kläranlagenausbau funktioniert nur mit Herstellerverantwortung | VKU
Zusammenfassung
Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof empfiehlt, die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie für nichtig zu erklären, was die Finanzierung der Viertbehandlung durch Hersteller infrage stellt. Der VKU warnt, dass ohne eine verursachergerechte Finanzierung die Einführung dieser zusätzlichen Reinigungsstufe kaum möglich wäre und die Kosten von 9 Milliarden Euro auf Verbraucher und Firmen abgewälzt würden. Der Verband fordert die EU-Kommission auf, zügig einen unionsrechtskonformen Rahmen für die Herstellerverantwortung vorzulegen.