Keine Rückzahlung rechtmäßig erhöhter Beiträge in der privaten Pflegeversicherung
Zusammenfassung
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Versicherte der privaten Pflegepflichtversicherung keine Rückzahlung rechtmäßig erhöhter Beiträge verlangen können, selbst wenn sie der Ansicht sind, Altersrückstellungen hätten zur Beitragsbegrenzung genutzt werden müssen. Da die Beitragserhöhungen den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entsprachen, erhielt die Versicherung die Zahlungen mit Rechtsgrund. Altersrückstellungen dienen ausschließlich der langfristigen Sicherung der Finanzierung und dürfen nicht zur allgemeinen Beitragssenkung eingesetzt werden.