Neue Teilarbeitsunfähigkeit ab 2028: Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlich
Zusammenfassung
Ab dem 1. Januar 2028 wird mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erstmals die Teilarbeitsunfähigkeit in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit ermöglicht. Diese Option setzt voraus, dass der Arbeitnehmer nicht nur geringfügig erkrankt ist und sowohl er als auch der Arbeitgeber der Maßnahme zustimmen. Mitgliedsunternehmen finden weitere Details im A-Rundschreiben auf dem ArbeitgeberNet.