AGV-Rechtsnewsletter 08|26: Schwerbehinderung im Email-Anhang versteckt
Zusammenfassung
Ein schwerbehinderter Bewerber klagt auf 57.000 Euro Entschädigung, da er sich bei einem Modeunternehmen online beworben hat und seine Behinderung im E-Mail-Anhang versteckt war. Der Arbeitgeberverband Region Braunschweig (AGV-BS) behandelt diesen Fall im Rechtsnewsletter 08|26 im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).