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Digitale Arbeitsmarktzulassung: Neue Prozesse der Bundesagentur für Arbeit ab 2024 und 2026

Zusammenfassung

Seit dem 1. Juli 2024 erstellt die Bundesagentur für Arbeit Vorabzustimmungen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer digital und stellt sie im Ausländerzentralregister sowie im Arbeitgeber-Account bereit. Ab voraussichtlich Ende 2026 werden auch weitere Entscheidungen wie Arbeitserlaubnisse und Vermittlungsbestätigungen digital übermittelt, wodurch gedruckte Originale und deren Versand entfallen.

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