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Landgericht: Private Krankenversicherung muss Cannabis bei chronischen Schmerzen bezahlen

Zusammenfassung

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass private Krankenversicherungen die Kosten für Medizinal-Cannabis bei chronischen Schmerzen übernehmen müssen, wenn keine anderen Behandlungsmethoden erfolgreich waren. Die Versicherung ist zur Erstattung verpflichtet, da die Therapie im konkreten Fall zur Schmerzlinderung geeignet ist und dies durch ein Gutachten bestätigt wurde. Dies gilt auch ohne ausformulierte wissenschaftliche Studien, wenn der Patient keine gleichwertigen Alternativen hat.

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